Studentische Krankenversicherung
Für alle angehenden Studenten stellen sich gerade vor Beginn des Studiums viele Fragen. Dies gilt selbstverständlich genauso für die Studentinnen. Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Folgenden zwar die männliche Form, aber es sind immer beide Geschlechter gemeint. So ist es zum Beispiel nicht unüblich, dass viele der angehenden Studenten zum Studium in eine andere Stadt ziehen. Das hat dann zur Folge, dass ihr euch um eine eigene Wohnung kümmern müsst, oder ihr habt vor in eine Wohngemeinschaft einzuziehen. Auch dabei gibt es viel zu tun und es gilt viele Fragen zu beantworten. Eines der vielen Themen, um die ihr euch kümmern müsst, ist die studentische Krankenversicherung, das heißt, es gilt eine Antwort auf die Frage zu finden, wie ihr euch während des Studiums krankenversichert.
Inhalt
Gesetzliche Vorschriften rund um das Thema studentische Krankenversicherung
In Deutschland stellt sich die Situation für euch so dar, dass für Studenten generell eine Versicherungspflicht besteht. Das hat für euch zur Folge, dass ihr auf jeden Fall eine Krankenversicherung haben müsst, wenn ihr an einer deutschen Universität studieren wollt. Dabei gibt es generell ganz unterschiedliche Konstellationen, die in eurem speziellen Fall zum Tragen kommen können. Aus diesem Grund werden wir euch im Laufe dieses Artikels auf die verschiedenen Möglichkeiten inklusive der dadurch eventuell entstehenden Vor- und Nachteile informieren.
Grundsätzlich geregelt werden die Fragen für Studierende zur Versicherungspflicht an einer der staatlichen Fachhoch- oder Hochschulen im Sozialgesetzbuch. Da aber wahrscheinlich die wenigsten von euch Interesse daran haben sich mit Paragrafen auseinanderzusetzen, werden wir auf die wichtigsten Punkte im Detail eingehen.
Besteht die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht zu befreien?
Grundsätzlich bestehet für euch auch die Möglichkeit, dass ihr euch von der Versicherungspflicht befreien lassen könnt. Dies bietet euch die Gelegenheit, euch im Rahmen der studentischen Krankenversicherung, privat zu versichern. Dabei solltet ihr aber unbedingt daran denken, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht nur bis maximal drei Monate nach der Immatrikulation an der Hochschule möglich ist beziehungsweise drei Monate nach Ende der Familienversicherung. Habt ihr euch bis zu diesem Zeitpunkt nicht für eine Befreiung aus der Versicherungspflicht entschieden, dann ist die Frist abgelaufen und ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist zumindest während des Studiums nicht mehr möglich. Auf der anderen Seite solltet ihr euch aber auch darüber im Klaren sein, dass nach der Befreiung von der Versicherungspflicht diese Entscheidung für die gesamte Dauer des Studiums gilt und ein Wechsel zurück für diesen Zeitraum ausgeschlossen ist.
Familienversicherung
Wer von euch kann die Familienversicherung als studentische Krankenversicherung nutzen?
Bei vielen von euch wird es grundsätzlich möglich sein, dass ihr auch für die Zeit des Studiums weiter über eure Eltern familienversichert bleibt. Dies hat zunächst einmal für euch den Vorteil, dass ihr ohne einen eigenen Beitrag zahlen zu müssen weiterhin krankenversichert seid. Damit ihr weiterhin in der Familienversicherung bleiben könnt, müssen jedoch ein paar Kriterien erfüllt werden. Diese Kriterien sind im Einzelnen:
- Der Student muss in der Regel jünger als 25 Jahre sein.
- Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes, eines anerkannten Freiwilligendienstes oder Ersatzdienstes wirken sich verlängernd auf das Alter aus.
- Eure Eltern sind beide gesetzlich versichert, beziehungsweise wenn nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist, dann sollte man die Möglichkeiten der Familienversicherung anhand des Einzelfalles genau prüfen.
- Wenn ihr bereits verheiratet seit, so ist eine Familienversicherung über den gesetzlich krankenversicherten Ehepartner möglich.
- Ihr dürft kein monatliches Einkommen von mehr als 395 Euro haben.
- Geht ihr parallel zum Studium einem Minijob nach, dann dürft ihr maximal 450 Euro verdienen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Besonderheiten der gesetzlichen Variante
Ist für euch eine weitere Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung nicht mehr möglich, weil ihr entweder bereits älter als 25 Jahre seit, oder aber ein monatliches Einkommen während des Studiums erzielt, welches höher ist, als die Grenzen für eine Familienversicherung es zulassen, dann bietet euch die studentische Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Gelegenheit, euch für einen relativ überschaubaren eigenen Beitrag weiter gesetzlich zu versichern. Allerdings bietet die gesetzliche Krankenversicherung diesen besonders günstigen Beitragssatz nur für Studenten an, die jünger als 30 Jahre sind und sich noch in den ersten 15 Semestern des Studiums befinden. In den Genuss dieser vergünstigten studentischen Krankenversicherung könnt ihr jedoch nicht mehr kommen, wenn ihr euch zuvor von der Versicherungspflicht habt befreien lassen.
Wie hoch ist der Beitrag für die studentische Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Grundsätzlich ist der Beitrag bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung gleich. Betrachtet man nur den Beitrag für die Krankenversicherung, so liegt der Beitrag hierfür bei 64,77 Euro. Zusätzlich fällt dann natürlich noch der Beitrag für die Pflegeversicherung an, dieser liegt noch mal bei 13,73 Euro für Studenten ohne eigene Kinder. Studenten mit eigenem Kind zahlen für die Pflegeversicherung einen etwas geringeren Beitrag in Höhe von 12,24 Euro. Trotz der eigentlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleichen Beitragshöhe kann sich ein Vergleich trotzdem lohnen, denn die Krankenkassen haben durchaus die Möglichkeit indirekt den zu zahlenden Beitrag zu reduzieren. Dies kann den Krankenkassen dadurch gelingen, dass spezielle Wahltarife für Studenten angeboten werden, welche unter bestimmten Voraussetzungen Beitragsrückerstattungen anbieten.
Krankenkassenvergleich
Gilt der Studententarif bis zum Ende des Studiums?
Ihr solltet euch auf jeden Fall darüber im Klaren sein, dass dieser besonders günstige Studententarif von den gesetzlichen Krankenkassen nicht zwangsläufig bis zum Ende des Studiums gilt. Denn sobald ihr entweder älter als 30 Jahre seit, oder aber das 14. Semester abgeschlossen habt, ist definitiv das Ende der Versicherungspflicht erreicht. Das hat zu diesem Zeitpunkt für euch dann leider die Konsequenz, dass mit dem Wegfall der Versicherungspflicht auch die besonders günstige studentische Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wegfällt. Dadurch habt ihr dann nur noch die Möglichkeit euch danach freiwillig weiter zu versichern, was dann jedoch auch höhere Beiträge zur Folge hat. Trotz der höheren Beiträge ist es aber auf jeden Fall absolut empfehlenswert, dass ihr euch weiter versichert.
Private Krankenversicherung (PKV)
Warum die studentische Krankenversicherung der Privaten Krankenversicherung nutzen?
Generell hat jeder Student die Möglichkeit sich privat zu versichern, oder genauer gesagt kann jeder von euch auch versuchen, sich privat zu versichern. Denn ein entscheidender Unterschied bei den Privaten Krankenversicherungen besteht zum Beispiel darin, dass sich die privaten Versicherungen ihre Kunden selbst aussuchen können. Denn wenn ein privater Krankenversicherer zu dem Ergebnis kommt, dass er eine bestimmte Person aufgrund seiner Vorerkrankungen nicht versichern möchte, dann hat der private Versicherer im Gegensatz zu einem gesetzlichen Krankenversicherer das Recht denjenigen abzulehnen. Daher solltet ihr euch auch darüber Gedanken machen, ob ihr auch von einem privaten Unternehmen versichert werdet. Denn grundsätzlich habt ihr ja die Möglichkeit euch als Student privat zu versichern, wenn auch mindestens ein Elternteil von euch privat krankenversichert ist. Ist dies nicht der Fall und ihr möchtet gerne in eine private Krankenversicherung kommen, dann habt ihr die Möglichkeit durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht bis spätestens drei Monate nach der sogenannten Immatrikulation. Bei einer Entscheidung für die studentische Krankenversicherung der Privaten solltet ihr euch auch genauestens über das Thema Wartezeiten informieren. Denn diese Wartezeiten bewirken letztlich, dass Leistungen erst nach einer bestimmten Wartezeit von dem privaten Krankenversicherer erbracht werden. Dies geschieht aus dem Grund, dass der Versicherer nicht für Kosten bezahlen möchte, die durch bereits vor Vertragsbeginn bekannte Krankheiten entstanden sind.
Die Tarifvielfalt der privaten Versicherer
Bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen habt ihr generell auch die Möglichkeit euch als Student für einen der vielen verschiedenen Tarife der privaten Krankenversicherer zu entscheiden. Dies hat für euch dann einige Vorteile, denn beispielsweise könnt ihr euch selbst entscheiden, welche Leistungen euch wichtig sind. Da bedeutet ihr könnt frei auswählen, welche Leistungen euer gewählter Tarif haben soll. So könnt ihr etwa auswählen, ob ihr bei einem Krankenhausaufenthalt eine Chefarztbehandlung wünscht oder nicht. Aber auch der Eintritt in jungen Jahren bringt bereits einige Vorteile, denn zum einen haben die meisten von euch zu diesem Zeitpunkt noch einen guten Gesundheitszustand und zum anderen ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung gerade für junge Leute besonders günstig.
Tarifvergleich Private Krankenversicherung
Der spezielle Studententarif der privaten Krankenversicherer
Einige private Krankenversicherer bieten einen einheitlichen speziellen Tarif für Studenten an. Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherungsunternehmen der Fall, denn es sind nur ein paar ausgewählte Versicherer, die diesen speziellen Tarif anbieten. Zu diesen Anbietern gehören beispielsweise die Bayerische Beamtenkrankenkasse, die Landeskrankenkasse, die Allianz Krankenversicherung und einige andere private Versicherer. Bei diesem speziellen Tarif gibt es einen einheitlichen Beitrag unabhängig davon, für welches Unternehmen ihr euch entscheidet. Der Beitrag ist dann nämlich nur durch das Alter des Versicherten gestaffelt:
- Bis zum Alter von 24 Jahre 87,30 Euro im Monat
- Bis zum Alter von 29 Jahre 104,40 Euro im Monat
- Bis zum Alter von 34 Jahre 110,50 Euro im Monat
- Ab dem 34. Lebensjahr PKV nur im normalen Tarif
Bei diesem speziellen Tarif müsst ihr euch jedoch darüber im Klaren sein, dass es sich lediglich um einen sehr stark abgespeckten Tarif der privaten Krankenversicherer handelt. Dies hat für euch zur Folge, dass ihr bei der Auswahl dieses besonderen Tarifes nur einen Teil der sonst üblichen Leistungen bekommt und das der Tarif nur Gebühren bis zum 2,0 fachen Faktor der Gebührenordnung erstattet. Daher gilt es abzuwägen, ob der Tarif für euch geeignet ist.
Fazit zum Thema studentische Krankenversicherung
Ihr habt als Studenten die Möglichkeit euch für die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung als studentische Krankenversicherung zu entscheiden. Dies ist grundsätzlich schon mal eine positive Sache, denn diese Entscheidungsmöglichkeiten haben beispielsweise Auszubildende gar nicht. Ob ihr euch nun für die gesetzliche oder private Möglichkeit als studentische Krankenversicherung entscheidet, ist bis zu einem gewissen Grad auch Geschmackssache. Sicher ist, dass die gesetzliche Versicherungsvariante meistens bis zum 30. Lebensjahr günstiger ist, wenn man nur den monatlichen Beitrag betrachtet. Auf der anderen Seite kann man bei den Tarifen der privaten Versicherer ein viel besseres Leistungspaket bekommen und dies zu häufig nicht viel teureren Preisen. Nach dem Studium werden dann die Karten häufig neu gemischt, denn ob ihr nach dem Studium in der privaten Versicherung bleiben könnt oder in die gesetzliche Versicherung zurückkehrt, hängt davon ab welchen beruflichen Weg ihr einschlagt und welches Einkommen ihr erzielen werdet.